Mietvertrag

Bei Anmietung unseres Vereinsgeländes werden wir diesen Vertrag abschliessen. Wir tun dies, um in Falle des Falles geklärt zu haben, was uns am Herzen liegt. Allerdings mussten wir in unserer über 20-jährigen Vereinshistorie nicht einmal auf das Kleingedruckte zurückgreifen! Danke dafür an unsere treue Kundschaft!

Allgemeines: Dieser Vertrag regelt die allgemeinen Bedingungen und Verhaltensregeln bei Anmietung des Geländes ”Lärchenholz”. Der Kulturverein Weischlitz e.V. tritt hierbei als Überlasser auf.

 

  1. Gelände/Besonderheiten

1. Die Haftung des Veranstalters beginnt bei der Übergabe des Geländes und endet mit der Abnahme durch Schlüsselübergabe an den Überlasser.

2. Der Veranstalter haftet in dieser Zeit für alle auftretenden Schäden im Gelände, an Gebäuden, Einrichtungsgegenständen sowie Verletzungen von Personen und für Anzeigen aller Art.

3. Der Veranstalter ist auf die Besonderheiten und Gefahren des Geländes, speziell Gefälle, Wald, Steinbruch aufmerksam gemacht worden. Er hat dafür zu sorgen, daß ein Betreten des abgesperrten Geländes oberhalb des Steinbruchs und der Steilwand unterbleibt. Für Zuwiderhandlungen und daraus resultierenden Verletzungen oder Sachschäden hat der Veranstalter zu haften.

 

 

  1. Veranstaltungen

1. Verboten sind Veranstaltungen, die einen parteipolitischen Charakter tragen und die Recht und Gesetz entgegenwirken.

2. Das Gelände des Lärchenholz‘ steht für alle kulturellen, sportlichen, schulischen und privaten Aktivitäten zur Verfügung. Die Art der Nutzung bzw. der Veranstaltung sind dem Kulturverein bei der Mietabsicht bekannt zu geben. Bei abweichender Nutzungsart behält sich der Kulturverein vor, gegen den Veranstalter Anzeige zu erstatten und die Veranstaltung ggf. sofort aufzulösen. Eine Rückerstattung der Miete und Kaution erfolgt in diesem Falle nicht.

3. Bei kommerziellen und/oder öffentlichen Veranstaltungen bedarf es einer gesonderten Genehmigung des Überlassers.

4. Bei allen Veranstaltungen auf dem überlassenen Gelände hat der Veranstalter das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JöSchG) zu befolgen.

5. Bei der durch die Veranstaltung entstehenden Lärm oder Musiklautstärke ist darauf zu achten, dass von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr Nachtruhe besteht.

 

  1. Nutzung

1. Der Überlasser weist darauf hin, daß es sich bei den Wasseranschlüssen im Gelände um kein Trinkwasser handelt. Aufgrund der Leitungscharakteristik kann keine Keimfreiheit garantiert werden.

2. Das Entfernen von Absperrungen und Hinweisschildern ist verboten.

 

  1. Miete/Kaution/Kosten

1. Die Miete des Geländes beträgt pro Wochenende (Freitag - Sonntag) 270,-EUR, an Wochentagen oder bei längerer Nutzung nach Vereinbarung. Wir erheben eine Kaution in Höhe von 150,-EUR in bar bei Schlüsselübergabe.

2. Miete und Kaution sind vor der Veranstaltung zu entrichten, ggf. vorher auf das Konto des Kulturvereins nachweislich einzuzahlen.

4. Als angemieteter Tag zählt der Zeitraum vom aktuellen Tag 12:00 Uhr bis 12:00 Uhr Folgetag (24 Stunden). Bis zu diesem Zeitpunkt sind Gelände und Gebäude abnahmefertig und mit Schlüssel zu übergeben.

5. Die Kaution wird bei Abnahme rückerstattet, aufgetretene Schäden oder Verunreinigungen werden von dieser abgezogen. Der Verein behält sich vor, die vollständige Kaution bei größeren Schäden bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes oder bis zur Klärung von verdeckten Schäden, insbesondere gegenüber Dritter, einzubehalten. Sollte der entstandene Schaden die Höhe der Kaution übersteigen, so wird diese Differenz dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Ansonsten wird dem Veranstalter die Kaution abzüglich der Schadenshöhe ausbezahlt.

 

5. Reinigung/Müll

1. Grundsätzlich muß das Gelände so verlassen werden, wie es vorgefunden wurde.

2. Aller durch die Veranstaltung entstandener Müll und Abfall (Asche, Glas, Papier, Schrott, Küchenabfälle, etc.) sind durch den Veranstalter ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

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